Der Codex iuris canonici 1983 und das neue Dioezesanrecht
Projektleitung und Mitarbeiter
Puza, R. (Prof. Dr. iur.)
Forschungsbericht :
1990-1992
Tel./ Fax.:
Projektbeschreibung
Am ersten
Adventsonntag des Jahres 1983 ist der neue Codex Iuris Canonici in
Kraft getreten. Die Reform des universalen Rechtes der Katholischen
Kirche sollte im Geiste des 2. Vatikanischen Konzils erfolgen und den
Rechtsbegriff des Kirchenrechts dem heutigen Rechtsbewusstsein
anpassen. In vielen Bereichen hat der Codex 1983 Neuerungen gebracht,
die fuer die einzelnen Teilkirchen (Dioezesen) erst aufgearbeitet
werden muessen. Ziel dieses Projektes ist es einerseits, die dem Codex
von 1983 zugrunde liegende Ekklesiologie darzustellen und mit der
Ekklesiologie des 2. Vaticanums zu vergleichen und andererseits
wesentliche Neuerungen des neuen Codex und deren Auswirkungen auf das
Recht einer Teilkirche zu untersuchen. Dazu gehoeren die
Rechtsstellung der Glaeubigen (Kleriker, Laien und Ordensleute) in der
Kirche, Kirche und Staat im neuen CIC, Synode (Dioezesansynode), Amt,
Weiterentwicklung des Rechtes der Universalkirche und der Ortskirchen
nach dem CIC 1983.
Mittelgeber
Publikationen
Puza, R.: Katholisches Kirchenrecht. - UTB
1395. - Heidelberg 1986 (19932).
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- Stand: 15.09.96
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